Zusammenfassung
Ab dem 02.10.2023 gilt die neue Impfempfehlung von BAG und EKIF. Diese empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥16 eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter.
Zu den BGP gehören Personen ≥65 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) und Personen mit Trisomie 21.
Da bei allen anderen Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht, wird diesen keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen.
Es muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach letzter Covid-19-Impfung oder einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung eingehalten werden.
Im Kanton St.Gallen wird das Impfangebot ab Oktober 2023 je nach Bedarf angepasst. Öffnungszeiten siehe Impfkarte. Einzelne Apotheken und Arztpraxen bieten die Covid-19 Impfung ebenfalls an. Bitte kontaktieren Sie die entsprechenden Apotheken/Praxen.
Grundimmunisierung von bisher ungeimpfen Personen
Ab dem 02.10.2023 gilt die neue Impfempfehlung für den Herbst/Winter 2023. Aufgrund der vorbestehenden Immunität der Bevölkerung besteht bei Personen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren ein sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung. Grundsätzlich formulieren BAG und EKIF deshalb für diese Personengruppe keine Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19.
- Eine Covid-19-Impfung ist nicht empfohlen
- Falls bei fehlender medizinischer Empfehlung eine Impfung gewünscht wird (z.B. für Reisen), findet ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin/einem Arzt im Impfzentrum statt und es muss ein Haftungsausschluss unterzeichnet werden, da diese ausserhalb der Impfempfehlung von BAG und EKIF erfolgt. Die Impfung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.
- Für schwer immungeschwächte Personen ohne bisherige Impfungen gilt ein spezielles Impfschema Abbildung aus der Impfempfehlung von BAG und EKIF):
Für die Impfung von schwer immunsupprimierten Personen sowie BGP muss ein Arztbrief/ein Rezept mit der Bestätigung der Indikation vorliegen, damit die Impfung kostenlos durchgeführt werden kann.
Generell muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung oder einer Covid-19-Impfung eingehalten werden.
Auffrischimpfungen
- Bei Personen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren wird keine weitere Impfung empfohlen.
- BAG und EKIF empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ab 16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter 2023 (zwischen Mitte Oktober und Dezember).
- Zu den BGP für schwere Covid-19-Verläufe gehören Personen über 65 Jahren sowie Personen über 16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer Vorerkrankung (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) oder Trisomie 21.
Es muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach letzter Covid-19-Impfung oder einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung eingehalten werden. - Schwer immusupprimierte Personen sowie BGP müssen einen Arztbrief/ein Rezept mit der Bestätigung der Indikation vorweisen, damit die Impfung kostenlos durchgeführt werden kann.
- Falls bei fehlender medizinischer Empfehlung eine Impfung gewünscht wird (z.B. für Reisen), findet ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin/einem Arzt im Impfzentrum statt und es muss ein Haftungsausschluss unterzeichnet werden, da diese ausserhalb der Impfempfehlung von BAG und EKIF erfolgt. Die Impfung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.
Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung
(PDF, 1 MB, 19.06.2023)